Fahrschule in der Weiberwirtschaft

Sonderfahrten


Mit Sonderfahrten werden 12 Fahrstunden bezeichnet, die alle FahrschülerInnen während der Erstausbildung absolvieren müssen und die für das Erlangen des Führerscheins der Klasse B obligatorisch sind.

Dazu gehören: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,
4 x 45 Minuten Autobahnfahrt und 3 x 45 Minuten Nacht- bzw. Beleuchtungsfahrt.

Diese Stunden werden meistens zum Ende der Ausbildung durchgeführt. Sie werden auch Belastungsfahrten genannt und deshalb in der
Regel zusammenhängend gefahren.

Die Fahrt auf der Landstraße dauert dann 4 Stunden, die Autobahnfahrt 3 Stunden, die Nachtfahrt
2,5 Stunden.

Wenn es sich ergibt, fahren wir auch gerne mal
zu dritt mit zwei SchülerInnen auf der Autobahn und über Land nach Warnemünde an den Strand ein Eis essen und wieder zurück ...
  Nachtfahrt  
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Bei Nacht sieht die selbe Straße plötzlich ganz anders aus ...
 

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